Post vom Vermieter? Lesen Sie, was das Gesetz dazu sagt.

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Frage: Mein Vermieter will die Miete erhöhen. Darf er das?

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  1. Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein; verlangt werden kann die Erhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten (§ 558 Abs. 1 BGB).
  2. Innerhalb von drei Jahren darf sie höchstens um 20 % steigen, in vielen Städten nur um 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
  3. Sie haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, um zu entscheiden (§ 558b Abs. 2 BGB).
„Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).“ § 558 Abs. 3 BGB

Beispielantwort. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Worauf die Antworten basieren

Rechtsdatenbank

Der amtliche Wortlaut der BGB-Vorschriften zum Mietrecht und über 40 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der Gesetzestext wird täglich mit gesetze-im-internet.de abgeglichen, neue BGH-Urteile kommen laufend hinzu.

Praxiswissen

Typische Probleme und Lösungswege aus der Praxis: Mietervereine, Rechtsportale, Verbraucherzentralen. Das System kennt nicht nur das Gesetz, sondern auch die häufigsten Fallen.

Quellenangaben

Jede Antwort nennt die konkreten Paragraphen und Gerichtsurteile, auf denen sie basiert. Keine Behauptungen ohne Beleg — Sie können alles selbst nachprüfen.

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Wichtiger Hinweis: MieterHelfer bietet allgemeine Informationen zum deutschen Mietrecht. Dies stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Für individuelle Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Mietrecht.